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Der Fall Mutzenbacher

Was wäre ein Blog über die Geschichte der Stadt Karlsruhe ohne ihre bekannteste Institution: das Bundesverfassungsgericht. Gerade jetzt in der Coronakrise ist es wieder besonders gefragt.



Dass es sich bei den Entscheidungen des Gerichts aber nicht immer um Staatstragendes, sondern manchmal auch um pikante Dinge drehen kann, zeigt ein Urteil aus dem Jahre 1990. Hier stellte sich die Frage, ob Pornographie auch Kunst sein kann und somit von der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Kunst geschützt wird.

Anlass war das Buch: „Josefine Mutzenbacher oder Die Geschichte einer Wienerischen Dirne von ihr selbst erzählt“. Seit den 60er Jahren auf dem Index der jugendgefährdenden Schriften, wollte der Rowohlt-Verlag 1979 das Buch neu auflegen und klagte sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Durch das Urteil im Jahr 1990 wurde tatsächlich die Indizierung aufgehoben. Die Anerkennung als Kunst dürfe nicht von einer staatlichen Stil-, Niveau- und Inhaltskontrolle abhängig gemacht werden und bei einem pornographischen Roman kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass es sich dabei um Kunst handelt. Trotzdem landete das Buch 1992 nach einer erneuten Prüfung und Abwägung für 25 Jahre wieder auf dem Index. Erst 2017 wurde es endgültig freigegeben, nachdem man festgestellt hatte, dass sich das Sittlichkeitsempfinden zwischenzeitlich doch sehr gewandelt hatte.


Doch wer ist eigentlich der Autor dieses so heftig umstrittenen Werkes?

Es war wohl der Wiener Schriftsteller und Jäger Felix Salten, der diesen Roman bereits 1906 schrieb. Salten hat zwar die Urheberschaft bzgl. der „Mutzenbacher“ zeit seines Lebens weder bestätigt noch, wie beispielsweise Arthur Schnitzler es tat, dementiert. Doch wird ihm heute in der Literaturwissenschaft die Autorenschaft zugeschrieben.

Seine Name ist heute etwas aus dem dem Blickfeld verschwunden, auch wenn sein bekanntestes Buch durch die Walt-Disney-Verfilmung von 1942 weltberühmt geworden ist: „Bambi. Eine Lebensgeschichte aus dem Walde“. Salten starb 1945 auch deshalb verarmt, weil er die Filmrechte an „Bambi“ 1933 für gerade mal 1.000 US-Dollar verkauft hatte. Auch wenn er vielleicht nicht der beste Kaufmann war, eine gewisse Vielseitigkeit, zumindest was sein literarisches Werk betrifft, kann ihm nicht abgesprochen werden.

Und um den Kreis zurück nach Karlsruhe wieder zu schließen: 1936 schuf die Bildhauerin Else Bach in der Karlsruher Majolika Manufaktur eine Tonfigur, welche, mit einer weißen Glasur und dem Namen "BAMBI" versehen, zu einem begehrten Filmpreis werden sollte. Aber das, liebe Leserinnen und Leser, ist eine andere Geschichte unserer Stadt.









Und nur zur Frage des Tages:

Das erste BAMBI, das im Rahmen einer Gala verliehen wurde, war das BAMBI 1954. Diese Verleihung fand in Karlsruhe statt. Wo wurden die BAMBIs an O.W. Fischer und Maria Schell überreicht?


a) in der Schwarzwaldhalle

b) im Badischen Staatstheater

c) im Konzerthaus


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Lösung von gestern: c) ist richtig. Rih heißt auf deutsch Wind


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