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Der Großherzogliche Justizpalast

In der vergangenen Woche haben wir uns an dieser Stelle mit dem Gebäudekomplex des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt, den der Architekt Paul Baumgarten in den 60er Jahren entworfen hat. Heute soll ein anderes Justizgebäude im Mittelpunkt stehen, das aus einer ganz anderen Tradition kommt – und das ist keineswegs nur architektonisch gemeint: Der ehemalige Großherzogliche Justizpalast in der Hans-Thoma-Straße, der heute das Landgericht Karlsruhe beherbergt.

Erbaut wurde er 1874 bis 1879 durch Oberbaurat Heinrich Leonhard im Stil der Neorenaissance.

Er ist ein frühes Beispiel eines zentralen, repräsentativen Gerichtsgebäudes, wie sie in Deutschland im Zuge der Vereinheitlichung des Gerichtswesens in den 1870er Jahren vielfach errichtet wurden.



Vor der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 war Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlich großer souveräner Einzelstaaten, die auch rechtlich ganz unterschiedliche Wege gingen. Ein reichseinheitliches Rechtswesen wurde erst durch die sogenannten Reichsjustizgesetze 1878/1879 geschaffen. Das neugeordnete viergliedrige Gerichtswesen – Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Reichsgericht (heute Bundesgerichtshof) – führte in der Folge zu einem regelrechten Bauboom an Justizgebäuden in ganz Deutschland.


In der Architektur des jungen Kaiserreichs war der Historismus die vorherrschende Stilrichtung. Es wurde auf gotische, barocke, klassizistische oder häufig auch auf Vorbilder der italienischen Renaissance zurückgegriffen und gerne auch verschiedene Stile miteinander vermischt. Gleichzeitig war man generell bei öffentlichen Gebäuden auf ein repräsentatives Erscheinungsbild bedacht. Gerade bei großen Justizgebäuden sollte dabei die geballte Staatsmacht und die ganze Majestät des Rechts zum Ausdruck kommen.

Der Karlsruher Justizpalast kommt dabei noch relativ bescheiden daher, vor allem wenn man ihn mit später entstandenen Palästen etwa in Berlin, München oder Wien vergleicht. Diese wirken allein aufgrund Ihrer Größe und Wuchtigkeit geradezu bombastisch. Im Innern gibt es stets eine zentrale Eingangshalle, die sich nicht selten über alle Stockwerke erstreckt und oft von einer prächtigen Kuppel gekrönt wird. Spektakuläre Treppenanlagen erschließen von der Halle aus alle Etagen.

Eine solche Pracht findet sich in unserem großherzoglichen Justizpalast nicht. Die Eingangshalle ist relativ klein; das daran anschließende zentrale Treppenhaus ist zwar großzügig, aber nicht verschwenderisch prächtig gestaltet. Die monolithisch wirkende Außenfassade im Neorenaissance-Stil wirkt nüchtern und streng.

Das gilt aber nicht für das gesamte Gebäude. An der südwestlichen Schauseite des Justizpalasts zur Stephanienstraße ist der Eindruck anders: Hier wird die strenge und monotone Gliederung der Fassade aufgebrochen. Die Fensterfront in der Bel Etage ist deutlich größer und höher als im übrigen Gebäude. Links und rechts neben den vier Rundbogenfenstern finden sich jeweils in einer Apsis zwei Statuen. Sogar ein eigener Eingang führt von der Straße in diesen Gebäudetrakt.

Hier befindet sich der sog. Schwurgerichtssaal. Er ist der größte Sitzungssaal im Landgericht und der einzige, der nach Kriegszerstörung und grundlegender Erneuerung der Innenräume noch einen Teil des Original-Dekors aus der Entstehungszeit des Justizpalasts aufweist.

Das Schwurgericht ist in Strafsachen für Tötungsdelikte zuständig. Das erklärt den gesonderten Eingang von der Stephanienstraße her: So kann der in aufsehenerregenden Strafprozessen häufig große Besucherandrang besser gesteuert werden und Einlasskontrollen werden erleichtert.

Interessant sind die beiden vom Karlsruher Bildhauer Hermann Volz geschaffenen Statuen in den Apsiden am Schwurgerichtstrakt: Die Dame links ist LEX (lat. Gesetz) , erkennbar am aufgeschlagenen Gesetzbuch, und der kräftige Bursche rechts ist IUS (lat. Recht), mit dem Schwert als Sinnbild der Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit.

Im Justizpalast sollten ursprünglich das Oberlandesgericht, das Landgericht, das Amtsgericht und auch noch die Staatsanwaltschaft untergebracht werden. Schon wenige Jahre nach seiner Errichtung erwies er sich dafür als viel zu klein. Noch vor dem Ersten Weltkrieg zogen deshalb das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in angrenzende Gebäude um. Seither residiert nur noch das Landgericht Karlsruhe im Justizpalast.


Für das Oberlandesgericht war schon 1902 ein neues Domizil erbaut worden. Und das führt uns zu unserer heutigen Frage: Wohin wurde das Oberlandesgericht nach seinem Auszug aus dem Justizpalast verlegt ?

a. In das Erbgroßherzogliche Palais an der Kriegsstraße (heute Bundesgerichtshof)

b. In das Justizgebäude Nördliche Hildapromenade 1 (heute Verwaltungsgericht)

c. In das Justizgebäude Hoffstraße 10 (heute Oberlandesgericht)

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Lösung von gestern: Bei der ersten Frage war die Antwort b) richtig. Bei der zweiten Frage die Antworten a) und c).

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